Der Bundesgerichtshof untersagt der Verwertungsgesellschaft Wort, ihre Einnahmen auch an Editionsunternehmen auszuzahlen.
Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort darf den Verlagen nicht pauschal 30 bis 50 Prozent ihrer Einnahmen auszahlen. Hierfür gebe es keine gesetzliche Grundlage, entschied auf Klage des Autors Martin Vogel jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Die VG Wort wird gemeinsam von Autoren und Verlagen getragen. Sie macht Urheberrechte immer dort geltend, wo der ...