Gute Nachrichten für Angestellte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt ihnen den Rücken bei der Verjährung von Urlaubsansprüchen. Ein Urteil des EuGH
Der EuGH mahnte die Arbeitgeber, dass sie Arbeitnehmer darauf hinweisen müssten, dass der Urlaub verfallen könnte. Andernfalls bleibe ...