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"Der böse Anschein der Käuflichkeit"

Hubert Röderer
  • Mi, 28. März 2007
    Ortenaukreis

     

So genannte E-Werk-Spendenaffäre: Amtsgericht Lahr verurteilte Ohlsbachs Bürgermeister Horst Wimmer wegen Vorteilsannahme.

ORTENAU. Das Amtsgericht Lahr hat Horst Wimmer in der so genannten E-Werk-Spendenaffäre wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt. Sie wurde auf Bewährung ausgesetzt. Bewährungszeit: zwei Jahre. Tatsächlich bezahlen muss der Ohlsbacher Bürgermeister 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation, außerdem die Kosten tragen fürs Gerichtsverfahren und den Verteidiger aus der eigenen Tasche. Wimmer ist mit dem Urteil nicht einverstanden, er hat postwendend Berufung angekündigt.

Richter Stefan Heise setzte sich mit der von ihm verhängten Strafe doch wesentlich von dem von Staatsanwalt Jochen Wiedemann beantragten Strafmaß ab. Jener hatte zwar ebenfalls eine Geldstrafe von 6000 Euro beantragt – aber ohne Bewährung. Damit bewegt sich die Strafe für Wimmer in ähnlicher Höhe wie die gegen seine zehn amtierenden und früheren Bürgermeisterkollegen (7500 ...

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