Der Ausgang des Verfahrens ist offen
BZ-INTERVIEW: Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack über verfassungsrechtliche Vorbehalte gegen Studiengebühren.
Beim Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Studentin der Pädagogischen Hochschule gestern eine Musterklage gegen Studiengebühren eingereicht; bislang sind beim Freiburger Verwaltungsgericht insgesamt 487 Klagen eingegangen, in Stuttgart zwischen 1700 und 1800, in Karlsruhe bislang 90 und beim Verwaltungsgericht Sigmaringen 110. Anwalt der Freiburger Musterklägerin ist der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Michael Kleine-Cosack. Mit ihm sprach Frank Zimmermann.
BZ: Herr Kleine-Cosack, die Einführung von Studiengebühren ist beschlossene Sache. Was bringt es denn jetzt noch, zu klagen? Was ist Ihre Motivation?Kleine-Cosack: Die Motivation liegt schlichtweg darin begründet, dass jetzt die Bescheide ergangen sind. Und wenn man sich vorbehalten will, ...