Gericht verhängt Bewährungsstrafe für Handel mit Scheindrogen.
LAHR. Aus Geldnot, wie er sich in der Verhandlung entschuldigte, war der Angeklagte in der Nacht vom 16. auf 17. April 2006 in einer bekannten Lahrer Diskothek als Drogenverkäufer aufgetreten. Zu diesem Zweck hatte er 38 saccharosehaltige ...