Nach Berufungsverfahren um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und andere Vergehen bleibt es bei einer Haftstrafe.
OFFENBURG. Das Urteil – eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Steuerhinterziehung und anderer Vergehen – blieb. Dennoch durfte ein bislang in Untersuchungshaft sitzender Angeklagte nach der Verhandlung am Montag vor der Kleinen ...