Das Haus der Eltern bleibt steuerfrei
Bundesverfassungsgericht: Immobilien und Unternehmen müssen nach dem Verkehrswert besteuert werden / Freibeträge möglich.
KARLSRUHE. Bisher wird der Wert von vererbten Immobilien und Unternehmen von deutschen Finanzämtern viel zu niedrig angesetzt. Das verstoße gegen das Grundgesetz, entschied gestern der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundestag muss daher das Erbschaftssteuergesetz bis zum 31. Dezember 2008 neu regeln.
Der gestrige Beschluss wird dabei nicht zwingend zu Steuererhöhungen führen. Vielmehr hat Karlsruhe dem Bundestag einen großen Spielraum für neue ...