Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Asylbewerberleistungsgesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt.
Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte keine Lust, sich das anzuhören. Die zuständige Ministerin war nicht zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gekommen. Sie hat wohl geahnt, dass das Bundesverfassungsgericht die Sozialleistungen für Flüchtlinge als "evident unzureichend" beanstanden wird. Doch nun muss sie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nachbessern, denn Karlsruhe hat das Gesetz in ...