Die Praxis der Offenburger Apotheker Hermann und Ingeborg Douglas, mit ihren Douglas-Talern Rabatte auch auf verschreibungspflichtige Medikamente zu gewähren, scheint auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht rechtens zu sein.
In der Berufungsverhandlung gestern in Freiburg ließ der Vorsitzende Richter durchblicken, dass die Zivilkammer des OLG in Freiburg wohl an der Verurteilung dieser Praxis durch das Offenburger Landgerichts festhalten wird. Selbst die Möglichkeit, in die nächsthöhere Instanz zu ...