Die Ortschaftsräte und der Ausschuss für Umwelt und Technik haben sich mit der aktualisierten Polizeiverordnung befasst.
LÖRRACH-HAUINGEN (wik/tm/kwb). Tauben und Krähen darf man nicht füttern, Spielplätze nahe Wohnhäusern zwischen 22 und sieben Uhr nicht nutzen und Autos nicht auf öffentlichen Straßen waschen. Diese und viele weitere Regelungen finden sich in der Polizeiverordnung zum Schutz der ...