Die Bundesregierung will gesetzlich bindende Flächenziele für Windenergie vorgeben – zwischen 1,8 Prozent und 2,2 Prozent ihrer Fläche müssen die Länder bis zum Jahr 2032 dafür ausweisen.
Zur Stärkung der Windenergie an Land will der Bund gesetzlich verpflichtende Flächenziele für den Ausbau festlegen und dabei auch die Regeln zu Mindestabständen aufweichen. Geplant ist, dass bis 2026 bundesweit 1,4 Prozent und bis 2032 dann zwei Prozent der Fläche für Windkraftanlagen verfügbar ist, wie aus einer Formulierungshilfe ...