Bürgermeister stellt Personal ein
Der Rheinhausener Gemeinderat hat dem Bürgermeister die Zuständigkeit für die Einstellung von Beschäftigten der Gemeinde übertragen. Neben der Hauptsatzung wurde auch die Geschäftsordnung angepasst.
Der Rheinhausener Gemeinderat hat dem Bürgermeister die Zuständigkeit für die Einstellung von Beschäftigten der Gemeinde übertragen. Neben der Hauptsatzung wurde auch die Geschäftsordnung angepasst.
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