Die französische Versicherung des Brustimplantate-Herstellers PIP muss nicht für Schäden in Deutschland haften. Damit wurde eine weitere Hoffnung der betroffenen Frauen enttäuscht.
Die Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof (EuGH). Geklagt hatte eine Frau aus Hessen, die sich 2006 Silikonkissen des französischen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP) einsetzen ließ. Vier Jahre später ...