Ein 37-jähriger Mann, dem Brandstiftung in einer Breisacher Obdachlosenunterkunft vorgeworfen wurde, muss für fast drei Jahre in Haft. Das Urteil des Freiburger Landgerichts fiel am Mittwoch.
War er’s oder war er’s nicht? Das war die Kernfrage eines Prozesses vor dem Freiburger Landgericht. Die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Felix Geiger kam zu dem Ergebnis: Er war’s. Der Angeklagte wurde wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ...