Account/Login

BI Altstadt will ein Urteil

Klaus Fischer
  • Do, 08. Mai 2014
    Ettenheim

     

Ob am kommenden Mittwoch im Rohanhof eine After-Work-Party stattfinden kann, soll nun das Verwaltungsgericht klären.

After-Work-Partys in den Abendstunden ... vor dem Verwaltungsgericht zu Felde.   | Foto: ARCHIVFOTO: ERIKA SIEBERTS
After-Work-Partys in den Abendstunden sind der BI Altstadt ein Dorn im Auge. Gegen die erste Party am 14. Mai im Rohanhof zieht sie vor dem Verwaltungsgericht zu Felde. Foto: ARCHIVFOTO: ERIKA SIEBERTS

ETTENHEIM. Das Verwaltungsgericht Freiburg wird jetzt darüber entscheiden müssen, ob die Ettenheimer am kommenden Mittwoch (14. Mai) bei der After-Work-Party im Rohanhof den Arbeitstag ausklingen lassen können oder nicht. Die Stadt hatte am Montag die Veranstaltung ohne deutlich verschärfte Auflagen – wie von der BI Altstadt gefordert (wir berichteten) – genehmigt. Die BI machte daraufhin ihre Drohung wahr und beantragte beim Gericht den Aufschub der Genehmigung mit dem Ziel, die Open-Air-Party platzen zu lassen.

In einer Sitzung des BI-Vorstandes am Montagabend war die Entscheidung, den Gang vor das Verwaltungsgericht einzuleiten, mit sechs Ja-Stimmen bei einer Enthaltung gefallen, erklärte gestern BI-Vorsitzender Günter Krieg. "Wir sahen in der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel