Wer alkoholisiert im Straßenverkehr einen Menschen tötet, muss im Landgerichtsbezirk Freiburg mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen. Es sei denn, die Strafe würde dem Einzelfall nicht gerecht.
Eine solche Ausnahme bildet das Urteil, das Strafrichterin Karen Heise am Amtsgericht gegen einen 55-jährigen Autofahrer verkündete. Obwohl er mit 0,93 Promille Restalkohol im Blut am 8. Juni 2010 auf dem Autobahnzubringer ...