Account/Login

Urteil

Bewährung für tödlichen Unfall mit Restalkohol

  • Do, 11. August 2011, 08:20 Uhr
    Freiburg

     

Wer alkoholisiert im Straßenverkehr einen Menschen tötet, muss im Landgerichtsbezirk Freiburg mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen. Es sei denn, die Strafe würde dem Einzelfall nicht gerecht.

Eine 54 Jahre alte Autofahrerin starb bei dem Unfall.  | Foto: Patrick Seeger
Eine 54 Jahre alte Autofahrerin starb bei dem Unfall. Foto: Patrick Seeger
Eine solche Ausnahme bildet das Urteil, das Strafrichterin Karen Heise am Amtsgericht gegen einen 55-jährigen Autofahrer verkündete. Obwohl er mit 0,93 Promille Restalkohol im Blut am 8. Juni 2010 auf dem Autobahnzubringer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel