Bewährung für Taxi-Schläger
Schwere Alkoholisierung wird strafmindernd gewertet / Therapie als Bewährungsauflage.
LAHR. Nach zweitägiger Verhandlung hat die 1. Große Strafkammer am Offenburger Landgericht die beiden Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Vorwurf des schweren Raubs, den die Anklageschrift noch erhoben hatte, konnte nicht erhärtet werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten, als Cousins auch verwandtschaftlich verbunden, in der Nacht auf den 25. Februar einen Taxifahrer in Lahr gefährlich verletzt und dabei bestohlen hatten. Das Opfer, ein schmächtiger 21-jähriger Maschinenbaustudent, hatte kaum eine Chance ...