Ist die Rufbereitschaft eines Feuerwehrmannes als Arbeitszeit zu werten? Der Europäische Gerichtshof gab Hinweise und stärkt die Position der Arbeitnehmer.
Wenn ein Feuerwehrmann binnen weniger Minuten einsatzbereit sein muss, gilt eine Rufbereitschaft als Arbeitszeit. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil. Wie die Rufbereitschaft zu vergüten ist, musste der EuGH allerdings offenlassen.
Konkret ging es um einen Berufsfeuerwehrmann, ...