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Fall eines Feuerwehrmannes

Bereitschaft kann komplett Arbeitszeit sein

Christian Rath
  • Di, 09. März 2021, 18:56 Uhr
    Wirtschaft

     

Ist die Rufbereitschaft eines Feuerwehrmannes als Arbeitszeit zu werten? Der Europäische Gerichtshof gab Hinweise und stärkt die Position der Arbeitnehmer.

Muss bereit sein – die Feuerwehr  | Foto: Arne Dedert (dpa)
Muss bereit sein – die Feuerwehr Foto: Arne Dedert (dpa)
Wenn ein Feuerwehrmann binnen weniger Minuten einsatzbereit sein muss, gilt eine Rufbereitschaft als Arbeitszeit. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil. Wie die Rufbereitschaft zu vergüten ist, musste der EuGH allerdings offenlassen.
Konkret ging es um einen Berufsfeuerwehrmann, ...

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