Die Einführung von Kurzarbeit ist rechtlich nur dann zulässig, wenn ihre Dauer und ihr Umfang klar festgelegt sind. Ansonsten droht eine Rückerstattung des Kurzarbeitergeldes.
Durch die vorläufig bis Ende des Jahres geltenden gesetzlichen Regelungen zum Kurzarbeitergeld (Kug) während der Corona-Krise wurde das Instrument der Kurzarbeit zur Entlastung der Unternehmen massiv verbilligt, aber auch zugunsten der Beschäftigten verbessert. Das hilft Kündigungen zu vermeiden und ist ein Segen für die betroffenen Firmen und ihre Beschäftigten. Häufig werden aber alle arbeitsrechtlichen ...