Abends etwas länger raus und unter Auflagen in den Zoo: Baden-Württemberg setzt die Bundes-Notbremse um, indem es seine Corona-Verordnung anpasst – mit teils skurrilen Folgen.
Baden-Württemberg hat mit einer neuen Corona-Verordnung die Notbremsen-Regelung des Bundes umgesetzt. Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz in Kreisen drei Tage in Folge über 100 liegt, gelten nun erst von 22 Uhr (statt bisher ab 21 Uhr) bis 5 Uhr Ausgangsbeschränkungen. Erlaubt bleibt Joggen bis Mitternacht, sofern man alleine ist. Treffen ...