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Autofahrerin geht straffrei aus

  • Mi, 03. September 2008
    Waldshut-Tiengen

     

Amtsgericht stellt Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein.

WALDSHUT-TIENGEN (rog). Straffrei bleibt eine Autofahrerin, deren Ausweichmanöver wegen eines Dachs-Kadavers mit einem tödlichen Unfall geendet hatte. Vor dem Amtsgericht in Waldshut wurde das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Bei dem Unfall hatte die 30-Jährige auf der B 34 bei Grießen ein entgegenkommendes Auto gerammt.

Wie muss ein Autofahrer reagieren, wenn er plötzlich ein Hindernis vor sich sieht? Im jetzt vor dem Amtsgericht verhandelten Fall der Autofahrerin endete es verhängnisvoll. Es geschah an ...

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