Statt einer Geldstrafe gab es vor Gericht nur ein Bußgeld / Das Gericht sah keine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung
KIRCHZARTEN/FREIBURG. Es ist der 23. Februar 2009, Rosenmontag und der Tag der praktischen Abschlussprüfung für eine 23-jährige Hebammenschülerin aus dem Raum Rottweil. Mit ihrem VW Lupo ist sie auf der B 31 auf der Fahrt nach Freiburg. Auf Gemarkung Kirchzarten gerät sie um 10.37 Uhr kurz hinter Buchenbach in das Visier einer Zivilstreife. ...