Das OLG München hatte Beate Zschäpe als "Mittäterin" der zehn NSU-Morde verurteilt – und erläutert nun diese Einstufung.
Endlich kann man die Argumentation des Münchener Oberlandesgerichts (OLG) in seinem NSU-Urteil nachvollziehen. Knapp zwei Jahre nach der mündlichen Urteilsverkündung im Juli 2018 hat der OLG-Senat unter Manfred Götzl vorige Woche die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Sie umfasst 3025 Seiten. Bisher sind die Urteilsgründe nicht veröffentlicht, sie liegen aber ...