Ein ehemaliger Mitarbeiter des Schweizer Atomkraftwerks Leibstadt ist doppelt an Krebs erkrankt. Die Versicherung sieht keine Berufserkrankung – das Bundesgericht in Bern sieht das anders.
Ein ehemaliger Anlageoperateur des Schweizer Atomkraftwerks Leibstadt gegenüber Waldshut ist doppelt an Krebs erkrankt. Beim Bundesgericht in Bern findet er grundsätzlich Gehör: Auch niedrige Strahlendosen können Krankheiten auslösen, so das Urteil in einem Prozess des Mannes gegen die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva).
Vor 15 Jahren war ...