Wer bei einem gewerblichen Händler ein genutztes Fahrzeug erwirbt, kann bei Mängeln Reparaturen einfordern.
Kupplung spinnt, Bremse lahmt, Schaltung klemmt – wer einen Gebrauchtwagen kauft, der kann im Nachgang unangenehme Überraschungen erleben. Die sogenannte gesetzliche Sachmängelhaftung schützt aber private Käufer, die bei einem gewerblichen Händler gekauft haben, immerhin ...