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Ühlingen-Birkendorf

Auch anonyme Grabfelder möglich

  • Mi, 26. Januar 2011, 15:09 Uhr
    Ühlingen-Birkendorf

     

In der Gesamtgemeinde Ühlingen-Birkendorf besteht auf den Friedhöfen nun die Möglichkeit, anonyme Grabfelder anzulegen. Dies ist gemäß der Friedhofssatzung, die vom Gemeinderat am Montagabend einstimmig verabschiedet wurde, ab sofort möglich.

Ab sofort gilt für alle Friedhöfe in Ü...-Birkendorf eine einheitliche Satzung.  | Foto: Wilfried Dieckmann
Ab sofort gilt für alle Friedhöfe in Ühlingen-Birkendorf eine einheitliche Satzung. Foto: Wilfried Dieckmann

ÜHLINGEN-BIRKENDORF. In der Gesamtgemeinde Ühlingen-Birkendorf besteht auf den Friedhöfen nun die Möglichkeit, anonyme Grabfelder anzulegen. Dies ist gemäß der Friedhofssatzung, die vom Gemeinderat am Montagabend einstimmig verabschiedet wurde, ab sofort möglich. Die neue Satzung gilt einheitlich für alle Friedhöfe in den Ortsteilen, für bestehende Gräber gilt aber wie bisher die alte Regelung.

Die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf unterhält in den Ortsteilen sieben Friedhöfe, für die, so Hauptamtsleiter Tobias Gantert in der jüngsten Ratssitzung, sechs verschiedene ...

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