Ühlingen-Birkendorf
Auch anonyme Grabfelder möglich
In der Gesamtgemeinde Ühlingen-Birkendorf besteht auf den Friedhöfen nun die Möglichkeit, anonyme Grabfelder anzulegen. Dies ist gemäß der Friedhofssatzung, die vom Gemeinderat am Montagabend einstimmig verabschiedet wurde, ab sofort möglich.
ÜHLINGEN-BIRKENDORF. In der Gesamtgemeinde Ühlingen-Birkendorf besteht auf den Friedhöfen nun die Möglichkeit, anonyme Grabfelder anzulegen. Dies ist gemäß der Friedhofssatzung, die vom Gemeinderat am Montagabend einstimmig verabschiedet wurde, ab sofort möglich. Die neue Satzung gilt einheitlich für alle Friedhöfe in den Ortsteilen, für bestehende Gräber gilt aber wie bisher die alte Regelung.
Die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf unterhält in den Ortsteilen sieben Friedhöfe, für die, so Hauptamtsleiter Tobias Gantert in der jüngsten Ratssitzung, sechs verschiedene ...