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Arbeitnehmer sollen frei sein, Interessenvertretungen zu bilden

  • Ralph Bernhard

  • Mo, 30. April 2018
    Waldkirch

     

BZ-SERIE ZUM GRUNDGESETZ: Die Koalitionsfreiheit entstand vor dem Hintergrund staatlicher Repressalien unter anderem gegen Gewerkschafter in der NS-Zeit.

Grundgesetz-Artikel 9 Absatz 3
"Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."
2. Mai ...

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