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ARBEIT & SOZIALES: Grenzen der Zuzahlung

  • Di, 23. März 2004
    Wirtschaft

     

Beim Befreiungsantrag müssen auch Zinsen angegeben werden.

Es liest sich einfach: Erreichen die von gesetzlich Krankenversicherten geleisteten Zuzahlungen zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens der Familie, so brauchen für den Rest des Jahres keine Eigenanteile mehr ...

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