Anwältin zu Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt
Rechtsexpertin auf der Anklagebank: 53-Jährige muss 20 Tagessätze bezahlen.
MURG/BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat eine Rechtsanwältin aus Murg wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. In einem rechtskräftig abgeschlossenen Zivilprozess hatte sie der gegnerischen Seite "betrügerisches Verhalten" und "Prozessbetrug" vorgeworfen. Die so Beschimpften fühlten sich beleidigt und erstatteten daher Strafanzeige.
Die Angeklagte hat die harschen Worte nicht bestritten – standen sie doch Schwarz auf Weiß in einem Schriftsatz, gerichtet an das Gericht in ...