Die Kanzlerin und der Innenminister sagen, der Aufenthalt in Transitzentren werde auf 48 Stunden begrenzt. Beide berufen sich auf das Grundgesetz. Zu Unrecht, erklärt BZ-Rechtsexperte Christian Rath.
CDU und CSU planen Transitzentren an der deutsch-österreichischen Grenze. Dort soll über die Einreise von Asylantragstellern entschieden werden, für ...