Amtsgericht: Vermummter Demonstrant muss 1200 Euro Strafe zahlen

Fr, 26. November 2010 um 12:22 Uhr

Im Prozess ging es unter anderem um die versammlungsrechtliche Frage, ob die Demonstration eigentlich mit Beginn der Einkesselung beendet gewesen sei. Der Verteidiger des Angeklagten hatte Freispruch beantragt, da die Filmaufnahmen, die den Angeklagten mit verhüllten Gesicht zeigten, nach Beginn der Einkesselung entstanden waren. Dann sei die 'Versammlung' jedoch beendet, und Versammlungsgesetz und Vermummungsverbot gälten nicht mehr.
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