Landgericht Lahr
43-Jähriger zu fünf Jahren Freiheitsstrafe für Totschlag seiner Lebensgefährtin verurteilt
Erste Große Strafkammer ahndet Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten und einer Entzugstherapie.
Landgericht Lahr
Erste Große Strafkammer ahndet Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten und einer Entzugstherapie.
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