Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung lautet das Urteil für den ehemaligen Geschäftsführer eines Lörracher Handelsunternehmens. Er hat Steuern hinterzogen, Buchführung überforderte ihn.
Wegen Steuerhinterziehung wurde der heute 72-jährige ehemalige Geschäftsführer eines Lörracher Handelsunternehmens zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach einer neuen Berechnung und nachdem ein Teil der Vorwürfe fallengelassen wurde, lag der Verurteilung ein Steuerschaden von 259.000 Euro zugrunde.
Der Mann hatte in Lörrach eine Firma ...