Das Landgericht hat einen 21-jährigen Syrer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in Tateinheit mit Erpressung wurde er verwarnt.
Ein 21 Jahre alter Syrer ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in Tateinheit mit Erpressung wurde er von der Jugendstrafkammer am Landgericht Offenburg verwarnt. Er muss 50 Stunden gemeinnützige ...