"Schattenparker-Urteil" basiert auf Fakten, die die Wagenburgler widerlegen können / Notquartier im "Susi"-Keller.
Dass die Stadtverwaltung seit einigen Wochen die Fahrzeuge der Wagenburgler beschlagnahmt hat, stellt keinen Eingriff in Artikel 13 des Grundgesetzes dar, das den Wohnraum des Menschen schützt. Mit dieser Aussage stützte das Verwaltungsgericht am Montag die Position ...