Wo Obdachlose wohnen können
Die Gemeinde Gundelfingen legt eine neue Gebührenordnung und ein Regelwerk für die Nutzer von Wohnraum fest.
GUNDELFINGEN. In vier Häuser der Gemeinde bietet Gundelfingen Obdachlosen und Flüchtlingen insgesamt 21 Wohnungen als Unterkunft an. In den meisten Fällen werden die Kosten dafür von Sozialamt oder Arbeitsagentur übernommen, wobei die Zahlungen teils direkt an die Gemeinde fließen, teils über die Leistungsempfänger abgerechnet werden – ein kompliziertes Verfahren. Mit der in der Gemeinderatsitzung am Donnerstag einstimmig beschlossenen Gebührenordnung, die alle Kosten mit einschließt, soll eine Vereinfachung erreicht werden.
"Durchschnittlich entstehen der Gemeinde Kosten von jährlich rund 136 000 Euro", erklärte Kämmerer Harald Binz. Eingeflossen in diese Aufstellung sind alle Nebenkosten inklusive des Stroms sowie Instandhaltungsausgaben ...