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Windige Geschäfte eines Beamten

  • Di, 23. April 2002
    Bad Säckingen

     

Amtsgericht verurteilt Laufenburger Postler wegen Untreue zu Geldstrafe / Mit Luftbuchungen Kreditwürdigkeit vorgetäuscht.

BAD SÄCKINGEN/LAUFENBURG. Alles Rechnen und alle Fürsprache halfen dem Angeklagten nicht: Ein Postbeamter ist vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt worden. Der Laufenburger hatte sich der Untreue zum Nachteil der Postbank schuldig gemacht.

Das Amtsgericht Bad Säckingen sah es als erwiesen an, dass der Laufenburger von Anfang Januar 2000 bis zu seiner Suspendierung am 4. August 2000 mit fiktiven Ein- und Auszahlungen auf seinem Konto Bewegungen in der Größenordnung von etwa 650 000 Mark ...

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