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Wieder eine Freiheitsstrafe

Thomas Loisl Mink
  • Mi, 14. August 2013
    Lörrach

     

Unerlaubt Geld der Ex-Freundin abheben ist Computerbetrug / Keine Bewährung wegen Vorstrafen.

LÖRRACH. Wegen zweifachen Computerbetrugs, wegen Diebstahls und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist in Lörrach ein 25 Jahre alter Mann zu viereinhalb Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte, der zurzeit in Strafhaft sitzt, hatte eine lange Liste an Vorstrafen.

Am 30. Dezember 2012 hatte der Angeklagte mit der EC-Karte seiner damaligen Lebensgefährtin erst 50, später nochmals 250 Euro von deren Konto abgehoben. Das gab der 25-Jährige vor Gericht zu, allerdings sagte er, das sei mit Erlaubnis der Frau ...

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