Wie echt war die Selbständigkeit?
Das Amtsgericht muss klären, ob ein Unternehmer einen Mitarbeiter oder einen Subunternehmer beschäftigt hat.
ST. BLASIEN. Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt war ein 52- jähriger Firmeninhaber im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Auf seinen Einspruch hin hatte Richterin Stefanie Herke vom Amtsgericht St. Blasien Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, in dem jedoch noch keine Entscheidung fiel. Die Verhandlung wird in Kürze mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.
In der Zeit von August bis November 2011 hatte der Angeklagte in seinem Betrieb einen jungen Polen beschäftigt, Sozialversicherungsbeiträge jedoch nicht abgeführt. Vorenthalten und Veruntreuen von ...