Kein Zwangsgeld für einen Vater, der den Kontakt verweigert / Das Bundesverfassungsgericht sieht Wohl des Sohnes beeinträchtigt.
FREIBURG. Ein Vater, der sein Kind nicht sehen will, hatte am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die gesetzliche Umgangspflicht sei zwar mit dem Grundgesetz vereinbar, dürfe in der Regel aber nicht mit Zwangsmitteln ...