Account/Login

Wenn Gerichte sich um Kamellen kümmern müssen

  • Sa, 18. Februar 2012
    Kommentare

     

BZ-GASTBEITRAG: Lüder Gerken kritisiert zwar die deutsche Klageflut, freut sich aber über den Ausdruckstil richterlicher Urteile.

Jeck ist jeck. Und Kamellen sind Kamellen. Besonders in Köln. Nur: Könnte es nicht gegen deutsches Recht verstoßen, Kamellen am Rosenmontag ungefragt in die Menge zu werfen? Ein Gericht in der deutschen Hauptstadt des Karnevalswahnsinns widmete sich kürzlich genau dieser Frage.
Da war doch tatsächlich eine kölsche Närrin auf die Straße gegangen, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel