Fachleute informierten im Pflugsaal über das sachgerechte Abflämmen von Böschungen.
LAHR. Nach dem Naturschutzgesetz ist das Abbrennen von Böschungen zwar verboten, doch wurde jetzt für die Gemeinden des südlichen Ortenaukreises für diesen und nächsten Winter eine Ausnahmegenehmigung erreicht. Wie der kontrollierte ...