Ulrich Zasius war ein bedeutsamer Jurist des 16. Jahrhunderts – und Antisemit. 1520 wurde seine Überarbeitung des Freiburger Stadtrechts verabschiedet. Es ist ein Meilenstein der Rechtsgeschichte.
Wenn ein gehörnter Ehemann seine Frau und deren Liebhaber "nackend am Bett" bei "unkeuscher Tat" erwischt und den Nebenbuhler "stracks aus zornigem Gemüt" erschlägt, der sei "nicht strenglich zu richten": So anschaulich können Juristen ihre Gesetze formulieren. Zumindest vor 500 Jahren. Das heutige Strafgesetzbuch definiert den Tatbestand des minder schweren Falls von Totschlag weit abstrakter. Aber auch den heute so benannten schweren Fall kannte das Stadtrecht von Freiburg von 1520: Wer erst Stunden oder gar Tage später den Liebhaber umbringt, der gilt als Totschläger – und wird zum Tode durch das Schwert verurteilt.
Dies entsprach mittelalterlicher Tradition, auch in der starken Rücksicht auf Emotionen. Das aufregend Neue des Freiburger Stadtrechts, das auf Beschluss des Stadtrats und auf Zuspruch des Kaisers Maximilian I. durch den Juristen Ulrich Zasius überarbeitet und 1520 in reformierter Fassung veröffentlicht ...