Baden-Württemberger, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen, können sich seit April mit einer Landesverfassungsbeschwerde dagegen wehren. Allerdings müssen sie wissen, wie man eine solche Beschwerde einlegt. Das haben in den ersten sechs Monaten zwar viele probiert – aber die wenigsten richtig.
Dass ein Gericht aktiv um die Einreichung von Beschwerden wirbt, dürfte Seltenheitswert haben. Eberhard Stilz, der Präsident des Staatsgerichtshofs ...