Es sei nicht hinreichend belegt, dass von den Windrädern des Bürgerwindparks Südliche Ortenau Lärm ausgeht. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Freiburg, bei dem die Betreiber einen Eilantrag gestellt hatten. Zuvor hatte das Landratsamt ihnen ein Zwangsgeld angedroht. Von der Vollstreckung bleiben die Betreiber vorerst verschont.
SCHUTTERTAL/FREIBURG. Der Lärm, der von den Windrädern im Bürgerwindpark Südliche Ortenau ausgehen soll, hat in den vergangenen Wochen auch das Verwaltungsgericht in Freiburg beschäftigt (die BZ berichtete). Das Landratsamt hatte dem Betreiber ein Zwangsgeld angedroht, sollte dieser die von den Windrädern ausgehenden Impulshaltigkeiten nicht abstellen. Diese Geräusche hatten Anwohner häufig als ...