Das Verfahren gegen einen Landwirt, auf dessen Feld im Juni 2014 ein Erntehelfer aus Rumänien kollabierte und später starb, ist eingestellt worden. Er muss nur eine Entschädigung zahlen.
Das Amtsgericht Freiburg hat das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 48 Jahre alten Landwirt, auf dessen Feld im Juni 2014 ein damals 32 Jahre alter Erntehelfer aus Rumänien kollabierte und knapp drei Wochen später starb, eingestellt. Dem Landwirt wurde zugleich eine Zahlung von 6000 Euro Entschädigung an die Witwe des Helfers auferlegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Landwirt aus einer ...