Vereine dürfen wirten
Der Großcaterer für die Donauhallen wird nicht automatisch für die B-Halle zuständig sein
DONAUESCHINGEN (los). Im Rathaus wurde jetzt entschieden, dass der Hallenwirt in den bis 2010 fertigen Donauhallen nicht automatisch für die B-Halle zuständig sein soll. Wer die Bewirtschaftung insgesamt übernimmt, steht noch aus.
Seit an den neuen Donauhallen geplant wird, sorgen sich Vereine und der lokalen Wirtschaft. Sollten nicht nur die Saalmieten steigen, sondern auch die Gastronomie professionalisiert werden, könnten sie kaum ...