Der leibliche Vater des vor 27 Jahren getöteten Mädchens Kalinka wird nicht nach Deutschland ausgeliefert. Das Landgericht in Toulouse lehnte den Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft Kempten wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung ab.
Der 72 Jahre alte Elsässer hatte zugegeben, im Oktober die Entführung eines deutschen Arztes, des Stiefvaters Kalinkas, nach Frankreich eingefädelt zu haben. Das Gericht begründete seine ...