Der Zeitsoldat ist wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden. Auf Vorsatz erkannte das Gericht bei den Tötungsdelikten nicht. Nebenklage und Verteidigung wollen Revision beantragen.
Der Verurteilte hatte sich im Januar 2012 auf der Bundesstraße 3 bei Denzlingen mit einem französischen Freund eine wilde Verfolgungsjagd geleistet. In Folge des Rennens verunfallten die beiden Fahrzeuge. Eines der Autos, ein 670 PS ...