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Urteil: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

  • dpa

  • Do, 24. September 2009, 07:41 Uhr
    Wirtschaft

     

Bei Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel dürfen Gewerkschaften Flashmob-Aktionen einsetzen. Ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht billigt die Aktionen, bei denen vermeintliche Kunden den Ladenbetrieb behindern.

Plötzlich ist der laden voll, aber keiner kauft etwas.  | Foto: A3542 Karl-Josef Hildenbrand
Plötzlich ist der laden voll, aber keiner kauft etwas. Foto: A3542 Karl-Josef Hildenbrand
Der Einzelhandelsverband HDE will jetzt eine Verfassungsbeschwerde prüfen. Mit dem Erfurter Urteil (Az: 1 AZR 972/08) errang die Gewerkschaft Verdi einen wichtigen Sieg im Streit ...

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