Bei Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel dürfen Gewerkschaften Flashmob-Aktionen einsetzen. Ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht billigt die Aktionen, bei denen vermeintliche Kunden den Ladenbetrieb behindern.
Der Einzelhandelsverband HDE will jetzt eine Verfassungsbeschwerde prüfen. Mit dem Erfurter Urteil (Az: 1 AZR 972/08) errang die Gewerkschaft Verdi einen wichtigen Sieg im Streit ...